(Mo-Fr 7:00-17:30 und Sa 8:00-12:00)

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Mainzer Kübeldienst Christ - seit 1997 als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert!

(nach EfbV vom 10. Sep 1996, veröffentlicht im BGB1 I S.1421, Grundlage der Verordnung ist § 52 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.)

Eigenständige Betriebe, die gewerbsmäßig für andere Abfälle einsammeln, befördern, lagern oder entsorgen, können als Entsorgungsfachbetrieb anerkannt werden. Die Behörde verzichtet bei Entsorgungsfachbetrieben auf die Transportgenehmigung und die Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte. Auf Grund seiner organisatorischen, personellen und technischen Ausstattung ist der Efb in der Lage oben genannte Tätigkeiten selbständig wahrzunehmen.

gültig bis 15.08.2024

Wir sind ausgezeichnet für besonders gute Bonität! - CrefoZert

Mit dem CrefoZert ist unser Unternehmen eines von 2,0% aller Unternehmen in Deutschland, die von der Creditreform mit einer außergewöhnlich guten Bonität ausgezeichnet wurden.
Damit versprechen wir als Mainzer Kübeldienst Christ nicht nur absolute Sicherheit in Bonitätsangelegenheiten, sondern geben auch Ihnen als Kunde ein Gefühl von Seriosität und Sicherheit in geschäftlichen Verhältnissen.

Betriebsorganisation:

Funktionsbeschreibungen und Arbeitsanweisungen, Fachkunde der verantwortlichen Personen, Betriebstagebuch über Art, Menge und Verbleib der Abfälle. Der Betrieb bedarf der Anerkennung einer technischen Überwachungsorganisation auf der Grundlage eines Überwachungsvertrages.


Fachkunde:

Die Betriebsleitung muss ein Studium entsprechenden naturwissenschaftlichen oder technischen Inhalts erfolgreich absolviert haben, eine technische Fachausbildung oder die Meisterqualifikation im entsprechenden Bereich besitzen und eine zweijährige abfallwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben.Sie muss einen behördlich anerkannten Lehrgang absolviert haben. Eine Fortbildung muss mindestens alle zwei Jahre erfolgen. Das sonstige Personal muss die erforderliche Fachkunde besitzen. Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen.

 

Fachgerechte Abfallentsorgung:

(Abfallrecht, Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen, KrW-/AbfG vom 27. Sep 1994)

Der Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.

Die stoffliche Verwertung beinhaltet die Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen (sekundäre Rohstoffe) oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke mit Ausnahme der unmittelbaren Energierückge-winnung. Eine stoffliche Verwertung liegt vor, wenn nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, unter Berücksichtigung der im einzelnen Abfall bestehenden Verunreinigung, der Hauptzweck der Maßnahme in der Nutzung des Abfalls und nicht in der Beseitigung des Schadstoffpotentials liegt.

(Die Angaben sind ohne Gewähr. Die Textauszüge sind zusammengefasst, so dass in Detailfragen immer der Verordnungstext zu Rate zu ziehen ist.)

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Am Hemel 5
55124 Mainz

Tel.: 06131 / 93 07 030
Fax: 06131 / 47 44 93
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Bereitstellung von:
Kübel / Mulden / Containern/ Abfallentsorgung

Entsorgung von:
Bauschutt, Erdaushub, Grünabfall, Abbrucharbeiten und Sonderabfall

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